Wertgutachten
Qualität zahlt sich aus. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Traumimmobilie. Schalten Sie vor dem Kauf einer Immobilie mich als zertifizierten IHK-Sachverständigen für Immobilienbewertung ein. Ich kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten und beraten. Auch wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, lohnt es sich, mich als Sachverständigen für die Wertermittlung einzuschalten, damit Sie ganz genau wissen, welchen Preis Sie mit Ihrem Objekt auf dem Markt erzielen können.
Wählen Sie zwischen dem ausführlichen Verkehrswertgutachen oder dem Kurzgutachen bzw. der Werteinschätzung.
Verkehrswertgutachten dienen zur Ermittlung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken. Sie werden auch für Erbschaft, Schenkung, Trennung, Steuern und Bilanzierung benötigt. Die rechtlichen Vorgaben für die Wertermittlung finden sich außer im Baugesetzbuch in den Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder. Besondere Bedeutung kommt der auf Grundlage des § 199 Abs 1 BauGB erlassenen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der Werter-mittlungsrichtline (WertR 2006) zu. Dieses Gutachten umfasst einen Ortstermin und beinhaltet u. a. eine detaillierte Grundstücksbeschreibung, Berücksichtigung der Lagefaktoren mit Beurteilung der Makro- und Mikrolage, detaillierte Beschreibung des Gebäudes und der Außenanlagen, Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden sowie wertbeeinflussenden Rechten und Belastungen, Darstellung des Berechnungs-verfahrens, ausführliche Begründung des gewählten Verfahrens (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren).
Kurzgutachten/Werteinschätzung dienen zur Ermittlung des Verkehrswertes von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die rechtlichen Vorgaben für die Wertfindung sind u.a. im Baugesetzbuch und in den Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder. Wie das Verkehrswertgutachten umfasst dieses Gutachten einen Ortstermin sowie eine anschließende Ermittlung des Verkehrswerts. Im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten verzichtet das Kurzgutachten jedoch u. a. auf eine ausführliche Baubeschreibung (z.B. keine detaillierte Grundstücksbeschreibung, keine ausführliche Beschreibung der Lagefaktoren inkl. Beurteilung der Makro- und Mikrolage, keine detaillierte Beschreibung des Gebäudes und der Außenanlagen). Erläuterungen und Definitionen der gewählten Wertermittlungsverfahren (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren) und den verwendeten Fachbegriffen sind ebenfalls kein Bestandteil.
Leistungsangebot/Gutachten
Wir erstellen Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Verkehrswertgutachten werden in der Regel erstellt für:
Unbebaute Grundstücke
- Agrarland (land- und forstwirtschaftliche Flächen)
- Rohbauland
- Bauerwartungsland
- Bauland
Wohnimmobilien
- freistehende Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser
- Doppelhaushälften
- Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen und sonstiger Teileigentum
- Geschosswohnungsbauten
Renditeobjekte
- Geschäftshäuser
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Büroimmobilien
Sonstige
- Bauernhöfe (im Außenbereich)
- Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien usw.)
- sonstige privilegierte Außenbereichsliegenschaften
Zwecke und ergänzende Leistungen
- Marktwertermittlung bei Immobilienkauf bzw. - verkauf (nach §194 BauGB)
- Ermittlung des Verkehrswertes gemäß §74a ABs. 5 ZVG
- Beleihungswertermittlung (BelWertV)
- Grundbesitzbewertung für Erbfall und Schenkung
- In Fällen von Ehescheidungen bzw. Vermögensauseinandersetzungen
- Bewertung von Rechten und Belastungen an Grundstücken
- Immobilienkauf- und Immobilienverkaufsberatung
Des Weiteren erstelle ich Mietwertgutachten (Wohnraum oder Gewerberaum,) um die ortsübliche Vergleichsmiete gem. §558 BGB oder die Marktmiete (Gewerbe) nachzuweisen. Benötigt werden derartige Gutachten für:
- Mieterhöhungsauseinandersetzungen (gerichtlich und außergerichtlich)